Erfreulich viele Mitglieder fanden sich zu unserem Clubabend am 7. November ein. Im Blickpunkt standen dabei Hilfsangebote für Opfer krimineller Taten. So stellte uns der Opferschutzbeauftragte der Polizei Aachen, Jochen Hoffmann (links im Bild), sein berufliches Tätigkeitsfeld vor. Er ist innerhalb der Polizei Aachen zuständig als Ansprechpartner für von Straftaten Betroffenen. Herr Hoffmann ist unter anderem als Koordinator aktiv, um Opferzeugen an geeignete Beratungsstellen und Hilfsangebote weiterzuvermitteln. Sein wesentliches Anliegen besteht darin, die bestehenden Möglichkeiten publik zu machen. So sorgt er auch innerhalb der eigenen Behörde dafür, dass Zeugen und Zeuginnen im Rahmen ihrer Vernehmungen von den Polizeibeamtinnen und -beamten ausreichend informiert werden.
Simone Borsten vom Weißen Ring (rechts) stellte uns die beachtlichen Unterstützungsangebote dieser privat organisierten Vereinigung vor, deren Arbeit überwiegend aus Spenden finanziert wird. Dort begleitet man Zeugen zu Vernehmungen, zu Gerichtsverhandlungen und lotst sie ebenfalls durch die bestehenden Hilfsangebote. Herauszuheben sind die Möglichkeiten der Anbindung an die Trauma-Ambulanz, deren Mitarbeiter aufgrund der getroffenen Vereinbarungen Opfern von Straftaten auch kurzfristig Beratungsgespräche zur Verfügung stellen. Der Weiße Ring stellt auch Schecks aus, die Beratungen bei Rechtsanwältinnen und -anwälten finanzieren.
In dem Kontext referierte im Anschluss unsere Präsidentin Dr. Susanne Fischer (Mitte) aus ihrer Praxis über die Vertretung von Zeugen innerhalb der Hauptverhandlung als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter. Zudem stellte sie das Angebot der zusätzlichen psychosozialen Prozessbegleitung von Zeuginnen und Zeugen durch Sozialpädagogen dar. Dabei wurde die besondere Situation in einer Gerichtsverhandlung beleuchtet, die Aufgaben der verschiedenen Prozessbeteiligten und die prozessualen Möglichkeiten von Betroffenen, die sich wegen des gesetzgeberischen Willens auf Chancengleichheit zwischen Täter und Opfer in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben.
Auch die Aufgabe einer sinnvollen Beratung von Betroffenen vor einer Strafanzeige oder im Ermittlungsverfahren wurde dargestellt, wobei auch die nicht selten vorkommenden Fälle von intendierten oder suggestiv beeinflussten Falschbelastungen nicht ausgespart wurden.
Insofern ergab sich insgesamt ein differenziertes Bild über das Wesen der Opferbetreuung, des Strafprozesses und der gesellschaftspolitischen Haltung gegenüber Tätern und Opfern. Trotz der speziellen Thematik und der vermutlich bei keinem unserer Mitglieder vorliegenden Selbstbetroffenheit ergab sich im Anschluss an die Vorträge eine rege Diskussion mit konkreten Nachfragen.
Text: Susanne Fischer